header

Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II – Die Caritas Sozialstation St. Laurentius in Bad Neustadt hatte zur dritten Veranstaltung im Rahmen des Treffpunkt PFLEGE eingeladen und die Laurentiusstube war bis auf den letzten Platz gefüllt.

Thema war das Pflegestärkungsgesetz II, dass zum 1.1.2017 nun vollumfänglich in Kraft tritt. Es handelt sich dabei um die größte Veränderung seit Einführung der Pflegeversicherung 1995. Somit ist auch das große Interesse der Bevölkerung durchaus erklärbar. Dabei hätte die Veranstaltung beinahe abgesagt werden müssen, weil die Referentin der AOK am Tage der Veranstaltung wegen Krankheit absagen musste. So übernahm Bruno Kleinhenz der Leiter der Sozialstation diese Aufgabe. Der 1. Vorsitzende der Sozialstation Alois Heinisch begrüßte die Anwesenden und dankte Herrn Kleinhenz für das kurzfristige Einspringen.

Die größte Veränderung des neuen Gesetzes ist die Einführung der neuen, nun fünf Pflegegrade und die Methodik, wie die Gutachten zukünftig erstellt. Sie ersetzen die bisherigen Pflegestufen. Grundsätzlich soll in Zukunft nicht mehr der zeitliche Hilfebedarf die Grundlage bilden, sondern der individuelle Unterstützungsbedarf. Dieser wird in acht Lebensbereichen, wie z. B. Mobilität und Selbstversorgung bei der Körperpflege eingeschätzt. Vor allem demente Menschen sollen nach den neuen Kriterien mehr Berücksichtigung finden.

Wichtig war für alle die Information, dass Menschen, die bisher bereits eingestuft waren nichts unternehmen müssen. Sie werden automatisch in die neuen Pflegegrade überführt und niemand wird dabei schlechter gestellt als bisher. Vor allen Dingen die Menschen, die zuhause versorgt werden, profitieren von dem neuen Gesetz. Dagegen werden die Menschen, die in stationären Einrichtungen leben teilweise schlechter gestellt als in der Vergangenheit. Aber auch hier gilt der Bestandsschutz.

Nach dem Referat hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit weitere Fragen zu stellen und machten davon auch regen Gebrauch. Es wurde deutlich, dass noch viel Aufklärungsarbeit wegen der neuen Gesetzeslage erforderlich sein wird.

Am Donnerstag, den 24. November 2016 ist deshalb ein weiterer TreffpunktPFLEGE von der Caritas Sozialstation St. Laurentius geplant. Bei diesem Termin wird es dann ausschließlich um die Veränderungen in der ambulanten Versorgung gehen.

­