Unsere Angebote

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die Angebote unserer Sozialstation. Mit einem Klick auf das jeweilige Angebot haben Sie die Möglichkeit, sich genauer zu informieren. Sollten Sie Fragen zu den verschiedenen Angeboten haben, rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 09771 – 63 63 50 an. Wir beraten Sie gerne.

Pflege – Beratung – Schulung – Dienstleistung

Grundpflege

Voraussetzung

Jeder kann diese Leistungen in Anspruch nehmen.

Übersicht über Leistungen der Grundpflege

Körperpflege

Hierzu gehört die Unterstützung bzw. Übernahme von:

  • Waschen
  • Duschen
  • Baden
  • Zahnpflege
  • Kämmen
  • Rasieren
  • Blasen- und Darmentleerung
  • und anderes mehr

Mobilität

Hierzu gehört die Unterstützung bzw. Übernahme von:

  • Lagern (d.h. Drehen des Pflegebedürftigen im Bett)
  • An- und Auskleiden
  • Gehen
  • Stehen
  • Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • und anderes mehr

Ernährung

Hierzu gehört:

  • Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Verabreichung von Sonden-Nahrung
  • und anderes mehr

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

Hierzu gehört:

  • Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln, Rezepte, Medikamente. Selbstverständlich räumen wir die Besorgungen auch ein.
  • Kochen und Zubereiten einer Mahlzeit
  • Spülen
  • Reinigung der Wohnung
  • Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen dieser Wäsche
  • Beheizen der Wohnung
  • und anderes mehr

Finanzierungsmöglichkeiten

  • Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihres Pflegegrades.
  • Private Kostenübernahme
Behandlungspflege

Voraussetzung

Die Leistung muss vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Selbstverständlich können Sie die unten genannten Leistungen auch privat in Anspruch nehmen.

Übersicht über Leistungen der Behandlungspflege

  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden (z.B. bei Wundliegen, offenes Bein)
  • Blutzuckerbestimmungen
  • Injektionen (z.B. Insulin)
  • Medikamente richten und Überwachung der Einnahme
  • Blutdruckkontrollen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Absaugen der Atemwege
  • Kathederversorgung
  • Versorgung von Trachealkanülen
  • Einreibung von verschreibungspflichtigen Salben
  • Einlauf
  • Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege
  • Versorgung von PEG-Sonden
  • Versorgung von Patienten mit Port-Kathetern
  • und anderes mehr

Finanzierung

  • Die von den Krankenkassen genehmigten Leistungen werden von dieser auch übernommen.
  • Seit dem 01.01.2004 berechnet Ihnen die Krankenkasse 10 € pro ausgestellte Verordnung.
  • Zusätzlich stellt Ihnen die Krankenkasse einmal jährlich für die ersten 28 Tage der Behandlung 10% der Kosten in Rechnung.
  • Für Sie wichtig: Die Höhe der Zuzahlungen ist begrenzt. So dürfen die Zuzahlungen, die Sie während eines Kalenderjahres leisten, maximal 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt betragen. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Obergrenze 1 %. Werden diese sog. Belastungsgrenzen überschritten, so stellt Ihnen Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung darüber aus, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten haben. Dies ist im § 62 SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch) geregelt.
  • Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können selbstverständlich privat in Anspruch genommen werden.
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

Voraussetzung

Jeder kann diese Leistung in Anspruch nehmen.

Übersicht über unsere hauswirtschaftlichen Dienstleistungen

  • Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln, Rezepte, Medikamente. Selbstverständlich räumen wir die Besorgungen auch ein.
  • Kochen und Zubereiten einer Mahlzeit
  • Spülen
  • Reinigung der Wohnung
  • Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen dieser Wäsche
  • Beheizen der Wohnung
  • und anderes mehr

Finanzierung

  • Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihres Pflegegrades.
  • Selbstverständlich können die Leistungen auch privat in Anspruch genommen werden.
Beratungsbesuch

Vorgeschriebener Beratungsbesuch

Wenn Sie in eine Pflegegrad eingruppiert sind und Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) in der eigenen Häuslichkeit durch eine Sozialstation durchzuführen. Bei Pflegegrad II und III ist ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, bei Pflegestufe IV und V ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr erforderlich. Auch bei Pflegegrad I kann der Beratungsbesuch einmal halbjährlich abgerufen werden.

Unsere speziell geschulten und erfahrenen Pflegekräfte übernehmen diese Beratung gerne. Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse.

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns.

 

Kostenlose Beratung

Sie stehen vor der Entscheidung oder haben sich bereits entschieden, die häusliche Pflege für einen nahe stehenden Menschen zu übernehmen? Oder Sie interessieren sich für Pflege und wollen sich mit der Vorstellung, eines Tages zu pflegen, auseinandersetzen?

Unsere speziell geschulten Mitarbeiter beraten Sie gerne. Ihrem Bedarf entsprechend halten wir verschiedene Beratungsangebote vor, die Ihre Krankenkasse für Sie übernimmt: